Freitag, 1. Mai 2009
Heimatschutz-Gesetz - Bedrohung der Bürgerrechte
http://www.cdu.de/doc/pdf/03_31_04_Heimatschutz.pdf

So, nachdem ich das Dossier gelesen habe, finde ich schon, dass es hier Anlass zu Bedenken gibt. (Insbesondere im Hinblick auf die Informationen, die der "Zeitgeist"-Film liefert.)

Es sind hier etliche Verwaschungen und weichliche Formulierungen an kritischen Punkten enthalten, wie z.B. im letzten Absatz unter Punkt 2:

"Deshalb ist das Grundgesetz (...) zu ändern, dass die Bundeswehr auch bei der Verhinderung einer UNMITTELBAR DROHENDEN KATASTROPHE ODER EINES UNMITTELBAR DROHENDEN SCHWEREN UNGLÜCKSFALLES (...) eingesetzt werden muss."

Was bedeutet "unmittelbar drohend" in diesem Zusammenhang? Immerhin geht es hierbei um Prävention, wo es grundsätzlich heißt, so früh wie möglich einzuschreiten - denn wenn die "Bedrohung" bereits im Haus steht, verhindert auch keine Heimatschutz-Truppe mehr den Anschlag.

Durch dieses Heimatschutz-Gesetz werden alle Bürger indirekt in ihren Grundrechten beschnitten, weil sie diese nicht mehr definitiv ungestraft ausführen können.

Ein möglicher Volksaufstand gegen weitere Grundgesetz-Änderungen würde als "unmittelbare Bedrohung der Staatssicherheit" eingestuft und militärisch niedergeschlagen werden.

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