Sonntag, 26. April 2009
E-Überwachung 2.0: Ende der Anonymität im Internet?!
E-Überwachung 2.0: Bundesregierung will Anonymität im Internet verdrängen.

Am 13. September hat die Bundesregierung das Programm „E-Government 2.0“ beschlossen. Entgegen seinem Namen geht dieses Programm weit über die Modernisierung der Verwaltung und Internetangebote von Behörden hinaus; es betrifft jeden einzelnen Bürger.

Inhalt

Die Bundesregierung will eine „Infrastruktur zur eindeutigen elektronischen Identifizierung für Bürgerinnen und Bürger“ aufbauen. Die Identifizierung soll gegenüber dem Staat wie auch gegenüber Privatunternehmen möglich werden. Dazu soll ab 2008 ein „elektronischer Personalausweis“ bereitgestellt werden, und zwar in Form eines Chips auf dem herkömmlichen Personalausweis. Der Chip soll auch biometrische Daten speichern, nämlich ein digitales Bild vom Gesicht sowie Fingerabdrücke. Außerdem ist geplant, dass der künftige elektronische Personalausweis mit einer elektronischen Authentisierungsfunktion und optional auch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ausgestattet wird. Die Authentisierungsfunktion soll dem Ausweisinhaber die Möglichkeit eröffnen, sich im Internet elektronisch auszuweisen. Sie soll offenbar zwingender Bestandteil des Ausweises werden, aber immerhin „nur auf Wunsch des Inhabers und mit seiner expliziten Zustimmung im Einzelfall ausgelesen werden können.“

Ein „E-Identity-Konzept“ soll dafür sorgen, dass die bei Behörden gespeicheren personenbezogenen Daten eindeutig dem Betroffenen zugeordnet werden können, gerade auch beim „Austausch von personenbezogenen Daten zwischen Behörden“. Hier soll auch eine „europäische Harmonisierung“ erfolgen, also letztendlich eine europaweite Identifizierung der Bürger.

Außerdem will der Staat zukünftig eine „sichere elektronische Kommunikation“ für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung anbieten. „Zertifizierte Bürger-Portale“ sollen „einen geschützten, sicheren elektronischen Kommunikationsraum im Internet aufspannen“. Bürgerinnen und Bürger sollen „eine elektronische Präsenz im Netz mit elektronischer Meldeadresse“ (sic!) erhalten, um sich „gegenüber Dritten im Internet verlässlich authentisieren“ zu können. Bei dieser elektronischen Meldeadresse soll es sich offenbar um eine Emailadresse handeln. Diese Adresse soll „auch auf dem elektronischen Personalausweis festgehalten werden“. In dem Postfach sollen „Dokumente und Informationen“ zur eigenen Person „langfristig sicher aufbewahrt und ausgewählten Kommunikationspartnern bereitgestellt werden“. Dazu zählen „Anträge und Bescheide, Fotos und Videos, Abrechnungen und andere persönlichen Daten“. Erstaunlich offen heißt es weiter: „Bürger-Portale geben Bürgerinnen und Bürgern im Internet ein Gesicht. Sie machen die nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall“.

Bis Ende 2006 soll geprüft werden, ob ein E-Government-Gesetz notwendig ist. Das Bundesministerium des Innern erarbeitet außerdem ein „Grobkonzept“, das Aussagen zu den Funktionen und zum technischen Lösungskonzept, zu Datenschutz und -sicherheit, der Organisation zur Einführung sowie Fragen der Finanzierung und Herstellung des Dokuments beleuchten soll. Der Abschluss des Grobkonzepts ist für Ende des Jahres geplant. Es ist beabsichtigt, im Anschluss das Projekt mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu erörtern.

Zu den Kosten äußert sich das Programm nicht. Schätzungen rechnen mit 669 Mio. Euro Einmalkosten und 610 Mio. Euro laufenden jährlichen Kosten. Das Innenministerium soll bis Anfang 2007 „eine detaillierte Kosten-Nutzen-Abschätzung und ein Finanzierungskonzept“ erstellen. Für Februar 2007 ist ein erster „Umsetzungsplan zum E-Government-Programm“ geplant. 2007 soll außerdem beim Innenministerium ein „E-Government-Kompetenzzentrum“ eingerichtet werden.

Kritik

Dass das Bundesinnenministerium neben der Bundesverwaltung auch für die innere Sicherheit zuständig ist, macht sich bei diesem Programm in fataler Weise bemerkbar. Das Programm soll die Anonymität im Internet verdrängen und nicht nicht-anonyme Nutzung zum „Normalfall“ machen. Es braucht wenig Fantasie, um vorherzusehen, dass die zunächst freiwilligen Identifizierungsverfahren nach und nach obligatorisch werden werden und die anonyme Nutzung von Angeboten unmöglich werden wird, sei es der Abruf von Verwaltungsinformationen oder der Einkauf im Internet. Im Internet wird eine Identifizierung mit Personalausweis viel öfters gefordert werden als im „wirklichen“ Leben; auf diese Weise verändert sich unsere Gesellschaft. Bei der Bestellung aus einem Versandkatalog musste sich bisher kein Neukunde ausweisen. Bei Internetbestellungen wird dies dagegen künftig gefordert werden, da es ja der Sicherheit dient. Unter die Räder kommt dabei, dass es durchaus legitime Gründe geben kann, einem Versandhaus nicht seinen wirklichen Namen anzuvertrauen, etwa wenn die bestellte Ware eigene Krankheiten oder auch sexuelle Aktivitäten betrifft.

Die eindeutige Identifizierung im Internet kann auch zum Ausschluss bestimmter Kundengruppen genutzt werden, etwa wegen angeblich mangelnder Bonität oder auch nur wegen Missliebigkeit oder Kritik am Unternehmen (wie schon vorgekommen). Die eindeutige Identifizierung gibt Kundenprofilen im Internet eine ganz neue Bedeutung. Wenn man sich bisher mit Zweitaccounts schützen konnte, können künftig alle Informationen eindeutig der Person des Nutzers zugeordnet werden. Wenn kostenlose Dienste zur Anmeldung unnötig Namen und Adresse abfragen, konnte man sich bisher dagegen schützen, indem man falsche Angaben machte. Künftig wird dies nicht mehr möglich sein.

Wenn auch außerhalb des Internet angestrebt wird, personenbezogene Daten in staatlichen Datenbanken eindeutig zuzuordnen, dann kann dies nur als Vorbereitung für Data-Mining und Rasterfahndungen verstanden werden. Bislang genügte es vollauf, seine Daten bei der Behörde in ein Formular einzutragen und vielleicht seinen Ausweis vorzuzeigen. Es ist nicht erforderlich, die Daten direkt, zeichengenau und womöglich noch mit der Ausweisnummer in den Behördencomputer einzulesen. Genau dies wird künftig der Fall sein und einen übergreifenden Datenabgleich ungleich leichter machen.

Was den geplanten elektronischen Briefkasten anbelangt: Während lobenswert ist, dass die „Bürger-Portale“ privat und dezentral angeboten werden sollen, ist klar, dass Strafverfolger und Geheimdienste – wie bereits heute – Zugriff auf die elektronischen Postfächer haben werden. Die dort „langfristig“ aufzubewahrenden „Dokumente und Informationen zur eigenen Person“ werden also keineswegs sicher so sein wie Papierdokumente in der eigenen Wohnung. Es würde auch nicht wundern, wenn die Zugriffe auf das Postfach auf Vorrat gespeichert würden.

En passant werden anonyme Emails eingedämmt, indem zunehmend nur noch „zertifizierte“ Emailadressen akzeptiert werden. Und der Emailverkehr wird mit Sicherheit auf Vorrat gespeichert werden, so sieht es die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor. Die Zuordnung einer Emailadresse zur Person des Absenders wird mithilfe der „elektronischen Meldeadresse“ kein Problem mehr sein.

Forderungen

Da im Grunde genommen keinerlei Handlungsbedarf bezüglich der oben genannten Punkte besteht, müssen die Pläne am besten ganz gestoppt werden. Im Ausland sind vergleichbare Projekte nur vereinzelt vorhanden; in den USA existieren sie beispielsweise überhaupt nicht.

Wenn das Vorhaben nicht zu verhindern sein sollte, muss es wenigstens möglichst datenschutzfreundlich ausgestaltet werden. Mit dem Selbstbestimmungsrecht der Bürger können die Pläne der Bundesregierung allenfalls dann vereinbart werden, wenn

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ein elektronischer Personalausweis oder ein elektronisches Postfach nur auf besonderen Wunsch des Bürgers zur Verfügung gestellt wird und jederzeit zurückgegeben werden kann
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auch kein faktischer Zwang zur Beantragung von Personalausweis oder Postfach geschaffen wird
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staatliche und privatwirtschaftliche Angebote inner- und außerhalb des Internet nicht von einer Identifizierung per elektronischem Personalausweis oder von der Nutzung eines zertifizierten Postfachs abhängig gemacht werden dürfen
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eine anonyme Nutzungsmöglichkeit gleichberechtigt angeboten werden muss, wo immer das möglich ist
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nichtstaatliche Signatur- und Verschlüsselungssysteme gleichberechtigt zu den staatlichen Systemen eingesetzt werden können
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das Verbot der Verwendung von Personalausweisnummern als Personenkennziffer erhalten bleibt
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zertifizierte Postfächer auch mit nicht-zertifizierten Postfächern kommunizieren können
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zertifizierte Postfächer nur die unbedingt erforderlichen Daten speichern und nicht (mehr) erforderliche Daten sogleich löschen.

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Quelle: http://www.daten-speicherung.de/index.php/e-ueberwachung-20-bundesregierung-will-anonymitaet-im-internet-verdraengen/


Statement: Anonymität im Internet aufzuheben, kann im EINZELFALL Sinn machen, niemals aber auf die breite Masse bezogen. Ein solches Gesetz schränkt indirekt auch das Recht zur freien Meinungsäußerung ein, da niemand gewährleisten kann, wer Zugriff auf die gespeicherten Daten hat.
Offiziell nur die zuständigen Behörden des Innenministeriums, aber offiziell gibt es auch keinen Grund, Frau Scheffler 6 Milliarden Euro nachzuschmeißen, ohne entsprechende Gegenleistung bzw. Sicherheiten und Kontrollen über die Verwendung dieser Steuergelder zu haben !!

Dieses Verhalten basiert beim besten Willen weniger auf Dummheit oder Inkompetenz, sondern ist vielmehr ein Hinweis auf Korruption der Bundesregierung.

Zudem braucht der Staat immer noch Geld, um seine Schulden zu bezahlen und schreckt, wie das mit einigen Paragraphen unseres Grundgesetzes unvereinbare Hartz IV-Gesetz bewiesen hat, nicht davor zurück, halblegale Wege zu gehen.

Was liegt da näher als diverse Informationen über Mitarbeiter eines Unternehmens an eben dieses zu verkaufen? Dem aktuellen Verhalten der Bundesregierung nach zu urteilen nicht sehr viel.

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Mittwoch, 22. April 2009
SÜDDEUTSCHE ZEITUNG zum Thema "Datenschutz"
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/266/465852/text/

Exorzismus ohne Erfolg
Datenschutzbericht

21.04.2009, 17:33

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Lidl, Bahn & Co. praktizieren das, was der Staat ihnen vormacht: exzessive Überwachung. Das dicke Buch des Datenschutzbeauftragten hilft da nichts - die Politik muss die Gesetze überprüfen.

Ob Staat oder Wirtschaft: Deutschland wird überwacht. (Foto: dpa)

Alle zwei Jahre versucht der Bundesdatenschutzbeauftrage eine Art Exorzismus. Er schreibt ein dickes Buch und streckt es dann dem Staat und den Privatunternehmen mahnend entgegen. Bei jedem Mal wird sein Buch dicker, der Exorzismus beschwörender. Aber es hilft nichts; die Gefahren werden immer größer.

Die Szenerie gemahnt an die, die Dali von der Versuchung des Heiligen Antonius gemalt hat. Der Antonius des Datenschutzes heißt Peter Schaar, und man muss fast Mitleid haben, wenn man sieht, auf welch verlorenem Posten er steht. Es gibt eine große Allianz wider den Datenschutz, und jedes Mitglied verweist auf seine Sicherheitsinteressen.

Rigorose Selbstverständlichkeit

Was für den Staat der Terrorist ist, das ist für Lidl, die Bahn oder den Drogeriemarkt Müller der ungetreue Mitarbeiter. Der Staat hat, um der terroristischen Gefahr zu begegnen, die Kontrolle seiner Bürger massiv verschärft; Lidl, Bahn & Co haben, um der Gefahr von Untreue zu begegnen, die Kontrolle ihrer Mitarbeiter unanständig ausgebaut.

Die Privaten praktizieren das, was der Staat ihnen vormacht: Lauschangriff, Videoüberwachung, Computerkontrolle. Sie tun das mit der rigorosen Selbstverständlichkeit, die ihnen die Politik gelehrt hat.
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Vom Stolz auf Bürger- und Freiheitsrechte ist dort immer weniger zu spüren, seitdem ein ungeschriebenes "Grundrecht auf Sicherheit" zum Supergrundrecht aufgestiegen ist. Es hat ein eingebautes Blaulicht, alle anderen Grundrechte sollen beiseite springen.

Dieser Geist der inneren Sicherheit strahlt aus auf die Privatunternehmen: Was Schily und Schäuble recht ist, halten Mehdorn & Co für billig. Die Warnschilder des Datenschutzes sind daher verblasst, die Hürden gegen Ausforschung weggeräumt.

Traditionen der Freiheit

Es sind ja immer gute Zwecke, die staatliche Eingriffe in Grundrechte angeblich erforderlich machen: Erst war es der Kampf gegen die RAF, dann gegen die organisierte Kriminalität, dann gegen den islamistischen Terrorismus und schließlich gegen die Kinderpornographie. Wer kann dagegen schon etwas haben?

So folgt Gesetz auf Gesetz, auf die Vorratsdatenspeicherung der Eingriff in die Computer. Das Verfassungsgericht kommt mit seinen Korrekturen gar nicht mehr hinterher. Es versucht, sich redlich um die Grund- und Freiheitsrechte zu kümmern; Legislative und Exekutive kümmern sich um deren Einschränkung.

Es ist höchste Zeit, die Sicherheitsgesetze zu evaluieren: Es sollte eine Kommission eingesetzt werden, die klärt, welchen Gewinn an Sicherheit die zahlreichen Einschränkungen der Freiheit eigentlich erbracht haben. "Wenn wir in der Selbstverständlichkeit übereinstimmen, dass es eine Welt ohne Risiken nicht gibt - welche und wie viele Risiken sind wir bereit zu tragen, um die Traditionen der Freiheit zu bewahren, die unsere Kultur seit der Aufklärung kennzeichnen?" So fragt Winfried Hassemer, bis vor kurzem Bundesverfassungsrichter, in seinem jüngsten Buch. Er könnte die Kommission leiten, die nach Antwort sucht.

(SZ vom 22.04.2009/woja)

<<< dem Lösungsansatz stimme ich vollkommen zu. Es kann über die zahlreichen geführten Statistiken eindeutig definiert werden, ob ein Gesetz im Vergleich zur Zeit vor seiner Einführung effektive - meint: statistisch relevante - Veränderungen, bewirkt hat oder nicht.

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Verantwortlichen in der Politik dem zustimmen werden. Nach all den undeutlichen Formulierungen in den Gesetzen zum angeblichen "Schutz der Sicherheit" zu urteilen, wird dem wohl nicht so sein.

Die Politik aber mit einem solchen Vorschlag zu konfrontieren, würde sie zum sicherheitspolitischen Outing zwingen und klarstellen, ob es wirklich (nur) um Sicherheit des Landes oder (auch) um die Etablierung von Macht- und Kontrollstrukturen geht.
Die Zeichen stehen leider für Letzteres, da die Sicherheits-Gesetze eben nicht gezielt zur Bekämpfung der angeführten Probleme reformiert bzw. eingeführt, sondern insgesamt aufgeweicht wurden.


Als deutlich positiv empfinde ich die Tatsache, dass die Medien das Thema "Überwachungsstaat" in diesem Umfang aufgreifen - solange sie das noch können.

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Dienstag, 21. April 2009
Gegen die Errichtung einer DIKTATUR
*Der Link, der hier eigentlich stehen würde, steht am Ende des Textes, damit nicht wieder der Eindruck entsteht, es würde geworben werden*

Abgesehen von der "etwas" fragwürdigen Historie des Autors des Artikels, gibt er die Antwort auf den Grund für die fortschreitende Einschränkung unserer Grundrechte (Vorratsdatenspeicherung, EU-Vertrag, der die Todesstrafe indirekt aushebelt, BKA-Gesetz, etc.).

Auch wenn dies meine persönliche Ansicht ist, so ist diese Ansicht doch auf einer ganzen Reihe Fakten begründet.

Trocken betrachtet ist die Pharma-Industrie zwar nicht definitiv verantwortlich, jedoch hat nach dem Umschwung in der Erdöl-Wirtschaft kaum ein anderer Wirtschaftszweig noch eine solche Macht.

Dazu bleibt noch anzumerken, dass es in der Gesellschaft eine starke Strömung gegen Vitamin-Präparate gibt, die sich durch alle Generationen zieht, WELCHER ALLERDINGS DIE LOGISCHE UND WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGE FEHLT.

Folglich muss diese Strömung aufgrund von Propaganda entstanden sein. Wer hat Interesse an Propaganda gegen Vitamin-Präparate? Jemand, der dadurch Umsatzeinbußen macht.
Und.. oh Wunder, da sind wir wieder bei der Pharma-Industrie - WAS FÜR EIN ZUFALL...


Aufgrund der oben genannten Fakten haben alle Menschen ein Interesse daran, dafür zu sorgen, dass nach der nächsten Wahl keine 2/3 Mehrheit dieses Land regiert und weitere Grundrechte einschränkt oder gar aushebelt. (Eine 2/3-Mehrheit im Bundestag ist für Grundgesetz-Änderungen Voraussetzung!)

Es bleibt jedem individuell überlassen, wie er dazu beiträgt. Allerdings rate ich ausdrücklich davon ab, die Partei des Autors unten zu unterstützen.

P.S.: Nochmal für alle, die das vielleicht jetzt noch nicht kapiert haben, man weiß ja nie. Es geht hierbei um nicht mehr, als das Verhindern einer regierenden 2/3-MEHRHEIT und einer damit AUFKEIMENDEN DIKTATUR !!!
(Der Hintergrund oben zeigt nur allen, die bisher eher blind für so etwas waren, wieso die Notwendigkeit zum Handeln dringend gegeben ist.)

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ANLASS dieses Beitrags: http://www.agfg.de/vorstand/kommentare_20051128.html

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